Allgemeine Geschäftsbedingungen – MSE Aderbox
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen MSE Aderbox, Inhaber Matthias Sell, Poggenbarg 2, 24226 Heikendorf (nachfolgend „Verkäufer") und dem Kunden, sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
(3) Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigen Produktinformationen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Beschaffenheitsangaben.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die vereinbarten Preise, andernfalls die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste des Verkäufers. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Geschäftssitz des Verkäufers, ausschließlich Verpackung und Versand.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, Mindestbestellmengen festzulegen. Etwaige Staffelpreise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
(4) Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Während des Verzugs ist die Forderung mit dem gesetzlichen Verzugszins in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleibt vorbehalten.
(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 4 Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt durch Versand oder Abholung am Geschäftssitz des Verkäufers.
(2) Angegebene Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin schriftlich vereinbart wurde. Der Beginn einer Lieferfrist setzt die Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen sowie die Erfüllung etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
(3) Bei Lieferhindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat – insbesondere höhere Gewalt, Lieferausfälle von Vorlieferanten, Betriebs- oder Transportstörungen – verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Dauert das Hindernis länger als angemessen an, ist jede Partei zum Rücktritt berechtigt.
(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
(5) Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe der Ware an den Kunden bzw., bei Versand, mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen (Versendungskauf, § 447 BGB). Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
§ 6 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offene Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Es gilt § 377 HGB.
(2) Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
(2) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Verjährungsverkürzung nach Absatz 1 gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 8 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026